Signatur
Alternative Identifikatoren/Signaturen
Alte Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1661 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
18 Seiten, etwas größer als A4
Name des Bestandsbildners
Archiv
Bestandsgeschichte
Abschrift
Eingrenzung und Inhalt
Satz und Ordnung wie es zwischen denen burgerlichen Eisengeschmeidthandlern und Verlegern, zu Steyr, und zwischen denen Handtwerchßleithen und Schmidten, allda in der Eisengschmeidthandlung, in einen und andern, fürohin, solle gehalten werden.
Die Eisenordnung wurde eingeführt, um den bisherigen „schädliche Mißbreich, wucherische und unbilliche Handlungen“, welche die Handwerksleute und Kammergutarbeiter in die Armut gestürzt haben, Einhalt zu gewähren. Bereits am 24. September 1660 hatte der Kaiser in Wien einen Befehl dazu erlassen und bestimmt, dass ein Vergehen gegen diese Ordnung mit 200 Gold-Dukaten bestraft werden soll.
Der Eisenordnung ging eine Reise durch Nieder- und Oberösterreich voran, um die „Beschaffenheit der Sachen zu ergründten“ und die Beschwerden der Handwerke, Schmiede und Kammergutsarbeiter anzuhören. Daraufhin wurde diese Ordnung aufgesetzt, welche festlegt, wie sich Handels- und Handwerksleute einander zu verhalten haben, damit alle ihr Auskommen im Eisenwesen haben und ihren ehrlichen Lebensunterhalt verdienen können.
Im Wesentlichen legte die Ordnung folgende Punkte fest:
- die Handwerker mussten gebührend und nicht unter den festgelegten Preissätzen bezahlt werden
- Handwerksleute, die ein gutes Zeichen führten und entsprechend qualitativ hochwertige Ware herstellten, durften auch höhere Preise als im Satz vorgeschrieben verlangen
- das Kaufen oder Verkaufen von Ware unter den Preissätzen war bei Strafe verboten
- der bisher verlangte „Abzug oder Anschnidt“ wurde abgeschafft
- das Bezahlen der Handwerksleute mit schlechter oder im Inland nicht gangbarer Münze war verboten, da diese damit Schaden erleiden
- die Handelsleute und Verleger mussten den Handwerksleuten und Schmieden den Stahl und das Eisenzeug zum von der Eisenkammer zu Steyr festgelegten Preis und nicht höher verkaufen
- der Pfennwerthandel und die Viktualien wurden abgeschafft [d. h. die Bezahlung des Lohnes der Handwerksleute zum Teil mit Lebensmitteln; denn wenn die Lebensmittel teuer waren, bekamen sie de facto weniger Lohn]
- dem Handwerksmann soll an Getreide (Weizen und Korn) nur soviel zur Verfügung gestellt werden, was er zu seiner Hausnotdurft benötigte und auf jeden Metzen Getreide durfte maximal 1 Schilling Gewinn gemacht werden
- sobald die Handwerksleute ihre Waren bei den Handelsleuten ablieferten, musste ordentlich abgerechnet werden – was nach Abzug des empfangenen Stahls und Eisenzeugs oder Getreides noch offen blieb, musste unmittelbar und ohne Abzug in barem Geld ausgeglichen werden
- um Preisschleuderei zu verhindern, mussten Geschmeid- und Eisenwaren sowohl im In- als auch im Ausland zum gleichen Preis verkauft werden
- für die Ladestätten gab es festgelegte Tarife, die auf den Preis aufgeschlagen wurden (die „Aufgab“)
- die Handwerksleute mussten ihre Waren „guett und gerecht aufbringen“, was von den Beschauern kontrolliert wurde
- die Beschauer kontrollierten außerdem die Einhaltung der Eisenordnung und der Preissätze
- den Schmieden und Handwerksleuten war es bei Strafe verboten, einem anderen als ihrem Verleger ihre Waren zu liefern (das sei besonders oft vorgekommen in der Vergangenheit!)
- den Schmieden und Handwerksleuten war das Hausieren mit ihren eigenen Waren verboten, da sie damit die Handelsleute schädigten
- wenn ihnen aber keiner der Handelsleute ihre Waren abkaufen wollte, dann durften sie den Vertrieb selbst in die Hand nehmen, aber zu keinem geringeren Preis und mit jener Aufgab, wie sie auch die Handelsleute verkaufen mussten
Schließlich wurde betont, dass Verstöße gegen diese Ordnung sowohl von der Eisenobmannschaft zu Steyr, als auch von der Stadtobrigkeit bestraft werden würden.
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
benutzbar
Reproduktionsbedingungen
Siehe Tarifordnung für das Stadtarchiv Steyr
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch