Kaiser Friedrich bewilligt der Stadt Steyr von jedem tausend Messer, wie in Steyr verkauft u. durch Kaufleute ausgeführt werden, 4 d Maut einheben zu dürfen, damit der Bau der Stadt vollendet werden kann
Entscheidung dahin, dass künftighin die Flößer die Weinstecken von den Verordneten der Stadt Wien beschauen lassen müssen u. wenn die Stecken nicht das festgesetzte Maß haben, die Wiener berechtigt seien, den Preis festzusetzen
mit dem Beisatze, dass als Bürger oder Stadtoffizier, besonders aber als Stadtschreiber oder Syndikus nur Katholiken aufgenommen werden dürfen, dass jeder Bürger dem Landesfürsten u. dessen Erben Treue schwören, dass jedes Jahr bei Vornahme der Ra...
Städtisches Kredit- und Debitwesen und andere städtische Angelegenheiten, z.B. Geldgebahrung, Schulden der Stadt, Wirtschaftseinrichtungen, Besoldungen
Wührgräbler bezeichnet die Wehrgraben-Gesellschaft; enhält Wehrgraben-Ordnung, Herstellungen am Wehrgraben, Wasserabkehrungen, Uferschutzbauten, Hochwasserschäden, Wehrgrabenbeschauen, Streitigkeiten mit den Wehrgräblern in Unterhimmel
Aufhelfung der samentlichen Insassen, darüber auch k. Befehl u. abgegebene Berichte samt Anzeigen an die Comerzialsachen aufgestellte Hofkommission von der gesamten Bürgerschaft in Linz um Aufhelfung u. Remedur unterschiedlicher Beschwerden, sonde...