... dass er die von Herrn Stadtschreiber Drumer dem Hofkriegszahlmeister bei ihm angewiesen, und vermög Dekret von selben anverlangte 1.518 Gulden nicht bezahlen könne, weil es mit baren Geld nicht versehen, hingegen aber der Eisengesellschaft um ...
..., Ausbleibung des Zusatzes, und nach Belieben unternehmenden Steigerung des gröbern Münzvalors, meistenteils durch dem hierzu eigends nach Wien abgeordneten Stadtschreiber Hans Christoph Drumer ventiliert
... dass sich selber nicht eher von Wien hinweg begeben solle, bis er sich mit dem Hofkriegszahlmeister wegen der ausständigen 1.519 Gulden verglichen habe
... dass sie ihren Buchhalter und Kassier auflegen solle, sich des eisenobmannschaftliche Eisengefälles Empfangs und Ausgaben halber, un dzwar de anno 1617 bis Ende 1620 gegen selben also gleich zu verraiten
... dass sich selbe in Betreff des kaiserlichen Mandats in Unterösterreich auf Getreide und Wein von Gulden, welches per 2 Kreuzer anlegen wollenden neuen Aufschlag annehmen, und dem Schaden vorzubeugen trachten möchte
... auf jeden Wellischen Hammer 15 Gulden, zusammen 270 Gulden, so von der Eisenkompagnie vorzustrecken begehrt wird und an jeden sein Waaggeld abgezogen worden