Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl und befiehlt, dass der gewählte Richter Hanns Muth zur Eidesablegung und zum Empfang Bann und Acht vor der n.ö. Regierung erscheine (1597) Añadir al portapapeles AT 40201-AR-1-I-4-262 Einzelstück 1597-03-14 Parte de Stadtarchiv Steyr die Abnahme des Eides von den Gewählten werden Kommissäre vornehmen