Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl und befiehlt, dass der gewählte Richter Hanns Muth zur Eidesablegung und zum Empfang Bann und Acht vor der n.ö. Regierung erscheine (1597) Add to clipboard AT 40201-AR-1-I-4-262 Item 1597-03-14 Part of City Archive Steyr die Abnahme des Eides von den Gewählten werden Kommissäre vornehmen