- AT 40201-AR-1-VI-9-3-837
- Einzelstück
- 1771
Parte di Stadtarchiv Steyr
... dass vermög anliegenden k.k. Hofkammerverordnung die gewerkschaftl. Einlagskapitalien, und von Erträgnissen keine Grundobrigkeitstaxen und Laudemien genommen, die Erbschaft Steyr aber nur nach dem Currentwert gelassen werden solle