Königin Maria Theresia bestätigt der Stadt Steyr alle Freiheiten u. Rechte (Wien, 23.8.1751)
- AT 40201-AR-1-I-1-PRIV-105
- Einzelstück
- 1751
Teil von Stadtarchiv Steyr
... mit der Bedingung, dass die Stadt zur Duldung der Visitation ihrer Mautämter verbunden ist, das Recht der halben Maut für einzuführenden n.ö. Wein beim Sarmingsteiner Aufschlag für die Stadt nicht gilt u. falls ein Bürger seinen Bürgerbrief zu...