Windischgarstner neu aufgerichtete Wochenmarktsordnung (1571)
- AT 40201-AR-1-VI-9-2a-255
- Einzelstück
- 1571
Teil von Stadtarchiv Steyr
... dann Generalmandat, dass die Untertanen ihr Proviant zu Haus nicht verkaufen, sondern auf obrigen Wochenmarkt bringen sollen und es die Hammermeister ihren Arbeiten abzureiten haben